Jobcenter Bremerhaven

Das Jobcenter Bremerhaven berät Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Die Gewährung einer Leistung erfolgt nur, wenn der Antragsteller die Notlage nicht anderweitig beseitigen kann. Sind die Energieschulden während des Bezuges von Leistungen entstanden, dann kommt eine Hilfe nach § 24 Abs. 1 SGB II in Betracht.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Rückzahlung des Darlehens mittels Raten

Sind die Energieschulden vor dem Bezug von Leistungen entstanden, dann kommt eine Hilfe nach § 22 Absatz 8 SGB II in Betracht. Die Tilgung nimmt der Leistungsträger durch eine Aufrechnung vor.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Tilgung des Darlehens mittels Aufrechnung

Jobcenter Bremerhaven

Servicetelefon: 0471/14 28 333
Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

Arbeitsvermittlung und Beratung
Grimsbystr. 1 | 28570 Bremerhaven
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr

Antragstellung Arbeitslosengeld II und Geldleistungen:
Stadthaus 3 | Hinrich-Schmalfeld-Straße | 28576 Bremerhaven
Öffnungszeiten:
Montag 8:30 bis 13:00 Uhr und 15:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 bis 13:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr

www.jobcenter-bremerhaven.de